Alle Leistungsphasen der Tragwerksplanung

  • Beratung zur Baukonstruktion bei Neubau, Umbau und Sanierung

  • Statische Berechnung

  • Ausführungsplanung: Schal-, Bewehrungs- und Konstruktionspläne

  • Bauüberwachung

Bearbeitung aller Baukonstruktionen

Stahlbetonbau
Ortbeton-, Halbfertigteil- und Fertigteilkonstruktion für sämtliche Hochbauvorhaben
Planung von WU-Konstruktion (Keller, Tiefgaragen, Lichthöfe,...)

Mauerwerksbau
Planung mit sämtlichen üblichen wärmedämmenden und nicht wärmedämmenden Mauerwerksarten

Stahlbau
Wirtschaftliche Lösungen für Gewerbebauten
Stahlbaukonstruktionen als Lösungen für Umbauten/Aufstockungen

Holzbau
Neubauten, Ergänzungen/Umbauten im Bestand und Aufstockungen
Klassische Holzkonstruktionen wie Holzbalkendecken und Holzständerwände
Moderne Holzbaulösungen wie Brettsperrholzdecken/-wände

Verbundbau
geringe Konstruktionshöhen bei großen Feldlängen mithilfe von Verbundbauträgern

Grundbau
Baugrubenverbau, z.B. als Trägerbohlwand oder Bohrpfahlwand
Pfahlgründungen bei wenig tragfähigen Böden
Unterfangungen bei Bauvorhaben mit angrenzenden Bestandsgebäuden

Umbauten
Verstärkung bestehender Baukonstruktionen bei Umnutzung
Ergänzung oder Austausch beschädigter Tragkonstruktionen

Tragwerksuntersuchungen

Verschiedene zerstörungsfreie Möglichkeiten zur Tragwerksuntersuchung.

Hierzu zählen: Ortung von Bewehrungsstahl, Messung der Betonüberdeckung, Berücksichtigung vorhandener Bewehrungen bei nachträglichen Verankerungen, Bohrungen oder Durchbrüchen.

Wir erstellen statische Nachweise von Bestandsbauteilen anhand der Ergebnisse örtlicher Untersuchungen und vorliegender Bestandsunterlagen, z.B. bei Umbauten oder Umnutzungen.

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Brandschutz

Beratung und Nachweis zum konstruktiven Brandschutz.
Aufstellung der bauaufsichtlich geforderten Nachweise zur Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile, soweit erforderlich auch unter Berücksichtigung der Temperatur (Heißbemessung).
Angabe zu erforderlichen Brandschutzbekleidungen oder Mindestquerschnittsabmessungen der Tragkonstruktion.

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Erdbebenschutz

Beratung und Nachweis zum Erdbebenschutz.
Aufstellung der bauaufsichtlich geforderten Nachweise zum Erdbebenschutz als zusätzlicher Lastfall in der statischen Berechnung.
Beispielsweise liegen Teile des Main-Taunus-Kreises und des Kreises Groß-Gerau in der Erdbebenzone 1 der DIN 4149 - Bauten in deutschen Erdbebengebieten, sie zählen geologisch und seismologisch zu den Ausläufern des Oberrheingrabens.

Gerne beraten wir Sie zu Ihrem individuellen Anliegen!

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